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Unterhaltsvorschuss und Familienbeihilfe: Werte für 2022

KindschaftsrechtSteuerrechtiFamZ 2022, 14 Heft 1 v. 28.2.2022

Aufgrund des § 759 Abs 1 und 5 ASVG idF Pensionsanpassungsgesetz 2022, BGBl I 2021/210, werden die Richtsätze nach § 293 Abs 1 ASVG ab 1. 1. 2022 mit dem Anpassungsfaktor 1,030 vervielfacht. Der Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen nach § 293 Abs 1 lit c sublit bb Fall 1 ASVG beträgt 673,53 €. Damit ändert sich auch die Höhe der nach § 6 UVG maßgebenden feststehenden Beträge (Erlass des BMJ vom 13. 12. 2021, 2021-0.822.904).

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