Seit 6. 5. 2020 können Tagsatzungen in Unterbringungs- und anderen Rechtsfürsorgeverfahren unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden (§ 3 Abs 1 Z 2 des 1. COVID-19-JuBG). Solcherart durchgeführte Gerichtsverhandlungen sind bekanntlich mit vielfältigen Einbußen verbunden. Im Unterbringungsverfahren stehen Menschen im Mittelpunkt, die sich in einer akuten psychischen Ausnahmesituation befinden. Eine Videoverhandlung stellt im Unterbringungsverfahren daher eine besondere Herausforderung dar und sollte stets die Ausnahme sein. Die Verfahrensbeteiligten sind dazu aufgefordert, ein Setting zu schaffen, das den Betroffenen eine möglichst wirkungsvolle und barrierefreie Teilnahme an der Verhandlung ermöglicht.