vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Alle Jahre wieder – schleichende Verschlechterung der Chancen für die Hereinbringung von Unterhaltsforderungen

KindschaftsrechtSteuerrechtFranz NeuhauseriFamZ 2021, 329 Heft 6 v. 30.12.2021

Auch für das Jahr 2022 erfolgte eine deutlich über der Inflationsrate liegende Anhebung der Mindestpension. Die Mindestpension beträgt ab 1. 1. 2022 monatlich 1030,49 €; das sind netto 977,94 €, dies 14-mal jährlich. Das Existenzminimum (allgemeiner Grundbetrag) beträgt ab 1. 1. 2022 monatlich 1.030 €, dies 14-mal jährlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!