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Umgangskontakte in Fällen partnerschaftlicher Gewalt in Familien mit Kindern

Interdisziplinärer AustauschSteuerrechtAnja Stiller, Jan SchuhriFamZ 2021, 300 - 307 Heft 5 v. 30.10.2021

Die gerichtliche Klärung des Umgangs kann in Fällen partnerschaftlicher Gewalt eine bedeutende Rolle spielen. Die Istanbul-Konvention zum Schutz vor häuslicher Gewalt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gewalttätige Vorfälle bei Regelungen zum Besuchs- und Sorgerecht einbezogen werden müssen, wobei die Rechte und die Sicherheit der Kinder zu schützen sind. Dieser Beitrag geht der Frage nach, inwieweit das Vorliegen von Partnerschaftsgewalt bei Umgangsregelungen gegenwärtig berücksichtigt wird. Im Rahmen einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen eV (KFN) wurde auf explorativem Wege versucht, diese Frage zu beantworten. Als Datengrundlage dienten zum einen Interviews mit Expert*innen, die im Beratungs- oder therapeutischen Bereich, und hier vor allem bezogen auf Familien und Kinder, tätig sind (n = 22). Darüber hinaus wurden eine Analyse von Jugendamtsakten (n = 297) und eine Online-Befragung mit Jugendamtsmitarbeiter*innen (n = 719) durchgeführt, weil das Jugendamt in Deutschland eine zentrale Rolle bei Umgangsentscheidungen spielt sowie für die Organisation der begleiteten oder unbegleiteten Umgangskontakte zuständig ist. Die Ergebnisse machen deutlich, dass der Umgang zwischen Täter*in und Kind überwiegend unbegleitet erfolgt. Zusätzlich konnte gezeigt werden, dass Jugendamtsmitarbeiter*innen ein stark an der gegenwärtigen Gesetzesauslegung orientiertes Gegenstands- und Handlungsverständnis besitzen. Die Schilderungen der Expert*innen weisen jedoch darauf hin, dass ein sensibleres Vorgehen in der Gestaltung von Umgangskontakten benötigt wird, um im Sinne der Istanbul-Konvention einem umfassenden und nachhaltigen Kinderschutz gerecht zu werden. So wird mit der vorliegenden Untersuchung dringender Handlungs- und Forschungsbedarf deutlich.

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