Die Öffnung der eingetragenen Partnerschaft (eP) für verschiedengeschlechtliche Paare wirft abstammungsrechtliche Fragen auf. Diese können nach Ansicht des Autors beantwortet werden, wenn das Begriffspaar „gemeinsame Kinder“ im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) aufgrund der geänderten Umstände allgemeinsprachlich ausgelegt wird. Eine jüngst ergangene – nicht rechtskräftige – Entscheidung des VwG Wien stützt diese Ansicht.