In der Praxis ist strittig, ob auch die Suchtberaterin, die mit der alkoholkranken Mutter arbeitet, rechtlich verpflichtet ist, die Kinder- und Jugendhilfe über eine erhebliche Kindeswohlgefährdung zu informieren, wenn eigene fachliche Interventionen versagen.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.