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Kinder müssen nicht Scheidungsopfer sein - Kinder dürfen nicht zu Scheidungsopfern werden! - Welchen Beitrag kann die verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung leisten?

FamilienrechtAufsatzDr. Ewald FilleriFamZ 2013, 270 - 272 Heft 5 v. 1.10.2013

Normen: § 95 Abs 1a AußStrG

Schlagwörter:

einvernehmliche Scheidung; verpflichtende Elternberatung; Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetz 2013; Kinderbegleitung; Entwicklungspsychologie; Kinderrechte; Kindeswohl;

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