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Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

FamilienrechtAufsatziFamZ 2013, 265 - 270 Heft 5 v. 1.10.2013

Normen: § 95 Abs 1a AußStrG; KindNamRÄG 2013

Schlagwörter:

einvernehmliche Scheidung; verpflichtende Elternberatung; Qualitätsstandards; Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetz 2013; Kinderrechte;

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