§ 613 ABGB; § 513 ABGB
Im klagsgegenständlichen Fall befasste sich der OGH mit der rechtlichen Stellung von Vor- und Nacherben. Die Vorerbin hatte die geerbte Wohnung auf unbefristete Zeit vermietet. Insb führte der OGH aus, welche Aufwendungen die Vorerbin tätigen muss, und wer die Kosten dafür zu tragen hat.