Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich den Regelungen des Haager Unterhaltsprotokolls (HUP), welches seit Inkrafttreten der EuUVO am 18.6.2011 in 25 EU-Mitgliedstaaten anwendbar ist. Zunächst gehen die Autoren darauf ein, auf welchen Zeitpunkt es für die Anwendbarkeit ankommt, insb betreffend Verfahren, die vor dem Stichtag eingeleitet wurden. In weiterer Folge beschreiben sie verschiedene Fälle, wo es durch Änderung des Aufenthalts zu einem Wechsel der maßgeblichen Rechtsordnung (Statutenwechsel) kommen kann. Dann widmen sie sich ausführlich der hier zentralen Frage, welche Auswirkungen ein Statutenwechsel auf eine rechtskräftige Unterhaltsentscheidung oder einen Unterhaltsvergleich hat. Sie gelangen dabei zu einem differenzierten Ergebnis. Am Ende werden die Überlegungen zusammengefasst.