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Kreditfinanzierte Privatentnahmen sind nur eingeschränkt in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias NeumayriFamZ 2012/5iFamZ 2012, 18 - 19 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 140 ABGB

Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 2 Ob 115/11t vom 29.9.2011 eingegangen, welche sich mit der Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage befasst und untersucht, ob im gegenständlichen Fall Privatentnahmen vorliegen, die bei der Ermittlung der Unterhaltspflichten zu berücksichtigen sind.

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