§ 140 ABGB
Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 2 Ob 115/11t vom 29.9.2011 eingegangen, welche sich mit der Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage befasst und untersucht, ob im gegenständlichen Fall Privatentnahmen vorliegen, die bei der Ermittlung der Unterhaltspflichten zu berücksichtigen sind.