Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt die Autorin die Maßnahmen dar, welche zum Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellen Übergriffen im Zuge der Strafgesetznovelle 2011 eingeführt wurden und mit 1.1.2012 in Kraft treten. Sie geht auf die Strafverschärfung bei Gewaltdelikten, die Schaffung eines Erschwerungsgrundes bei Begehung der Tat unter Anwendung von Gewalt oder gefährlicher Drohung sowie die Ausweitung der exterritorialen Gerichtsbarkeit ein und stellt die neuen Straftatbestände "Grooming" sowie das nunmehr nach § 215 Abs 2a strafbare Betrachten von pornografischen Darbietungen Minderjähriger dar.