Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die öffentliche Ruhe als Schutzgut im Regime des UbG zu werten ist und sohin eine Unterbringung zu rechtfertigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 1 UBG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die öffentliche Ruhe als Schutzgut im Regime des UbG zu werten ist und sohin eine Unterbringung zu rechtfertigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 1 UBG