§ 29 JN
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, welche Rechtsordnung anzuwenden ist, wenn ein Australier in Thailand verstirbt, über Bankkonten in Österreich verfügt aber hierorts nie ansässig war.
OGH 21.6.2011, 4 Ob 75/11z
§ 29 JN
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, welche Rechtsordnung anzuwenden ist, wenn ein Australier in Thailand verstirbt, über Bankkonten in Österreich verfügt aber hierorts nie ansässig war.
OGH 21.6.2011, 4 Ob 75/11z