§ 14 Abs 1 WEG; § 53 Abs 1 GBG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der Sonderrechtsnachfolger im Regime des WEG bei der Eintragung der beabsichtigten Veräußerung im Grundbuch eine Amtsbestätigung vorzulegen hat.
§ 14 Abs 1 WEG; § 53 Abs 1 GBG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der Sonderrechtsnachfolger im Regime des WEG bei der Eintragung der beabsichtigten Veräußerung im Grundbuch eine Amtsbestätigung vorzulegen hat.