Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich die Autorin mit der geplanten Änderung der gerichtlichen Befugnisse zur Anordnung der Erziehungsberatung im Zuge des KindRÄG 2012. Sie stellt die geltende Rechtslage dar und beschreibt die diesbezüglichen Regelungen nach deutschem Recht. Da die gerichtliche Anordnung zur Erziehungsberatung einen Eingriff in das Grundrecht auf Familienleben darstellt, wird untersucht, ob das Kindeswohl einen solchen rechtfertigen kann und die Regelung auch im Hinblick auf Eingriffe in andere Grundrechte als verfassungskonform zu beurteilen ist.