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Aufenthaltsbestimmung zählt zur elterlichen Sorge, nicht zur Obhut nach spanischem Recht

FamilienrechtJudikaturLStA Dr. Robert Fucik (Bearbeitung)iFamZ 2011/182iFamZ 2011, 229 Heft 4 v. 1.7.2011

ÜArt 3, Ü13 HKÜ

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