§ 133 AUßStrG; § 229 ABGB; § 275 Abs 3 ABGB
Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung wendet sich das erkennende Gericht der fraglichen Anwendbarkeit d. ߧ 133 AußStrG in Sachwalterschaftssachen zu. Strittig war dabei die Zulässigkeit der Sperre eines Wertpapierdepots trotz der Wankelmütigkeit des Wertpapiermarktes.