§ 154 Abs 3 ABGB
In Zusammenhang mit den Gestaltungsrechten des Stifters in Bezug auf die Umbestellung des Stiftungsvorstands widmet sich das erkennende Gericht vor allem der Frage, ob Geschäfte des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs vorliegen.
OGH 28.1.2011, 6 Ob 240/10b