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Nicht ausgeschüttete Gewinne aus der Beteiligung an einer GmbH sind nur ausnahmsweise nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2011/3iFamZ 2011, 13 - 14 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 140 ABGB; ߧ 16 Abs 1 AußStrG; § 49 Abs 2 AUßStrG

Im Rahmen verfahrensgegenständlicher Sache widmet sich das erkennende Gericht der Frage, unter welchen Voraussetzungen nicht ausgeschüttete Gewinne aus einer GmbH in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.

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