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Vom Unterhaltsschuldner bezogene Schmerzengeldbeträge und Zinsen aus ihrer Anlegung fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2011/2iFamZ 2011, 12 - 13 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 140 ABGB; ߧ 57 AußStrG; ߧ 58 AußStrG; § 9 Abs 2 UVG

Der OGH stellt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung eindeutig fest, dass Schmerzengeldbeträge samt deren Zinsen die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zu beeinträchtigen vermögen.

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