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Bestrittene Forderungen der Verlassenschaft sind zu inventarisieren, wenn ihr Bestand bescheinigt wird

ErbrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LG (Bearbeitung)iFamZ 2010/78iFamZ 2010, 111 Heft 2 v. 1.3.2010

ߧ 166 AußStrG; ߧ 183 AußStrG

In vorliegendem Fall hatte der OGH das Problem eines bereits eingeantworteten Nachlasses zu behandeln und auf die Behauptung, es sei neues Verlassenschaftsvermögen hervorgekommen, zu reagieren. Worauf kommt es also an wenn es darum geht, ob strittige Forderungen zu inventarisieren sind?

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