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Tilgung eigener Schulden mit Geldgeschenk ist nicht dem Besitz der geschenkten Sache, sondern deren Verbrauch gleichzuhalten

ErbrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LG (Bearbeitung)iFamZ 2010/77iFamZ 2010, 110 - 111 Heft 2 v. 1.3.2010

§ 785 ABGB; § 951 ABGB

In vorliegendem Fall war die Schenkung eines Sparbuchs zwecks Schuldentilgung strittig, das zur Deckung des Pflichtteilsbetrags herangezogen werden sollte. Wie ist vorzugehen, wenn das Geldgeschenk gutgläubig verbraucht wurde?

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