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Keine Freiheitsbeschränkung, wenn das Verlassen des Aufenthaltsbereichs nicht unmöglich gemacht, aber z.B. durch Tapetenbeklebung der Glastür erschwert wird

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2010/66iFamZ 2010, 90 - 91 Heft 2 v. 1.3.2010

§ 3 HeimAufG

In vorliegendem Fall hatte der OGH über die vermeintliche Freiheitsbeschränkung eines an Alzheimer leidenden und in einer Dementstation untergebrachten Patienten zu erkennen. Ist diese gegeben, wenn eine elektrische. Schiebetüre durch einen Schalter zu öffnen, aber mit einer Tapete versehen ist?

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