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Annahme einer GesBR setzt bindende Organisationsabsprachen voraus; aus der alleinigen Tragung der Lebensunterhaltskosten eines Lebensgefährten während der Ausbildungszeit des Partners können uU Bereicherungsansprüche entstehen

EherechtJudikaturAstrid Deixler-HübneriFamZ 2009/206iFamZ 2009, 300 Heft 5 v. 1.9.2009

§ 1175 ABGB; § 1435 ABGB

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