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Nach dem Auszug aus der Ehewohnung besteht ein ausschließlicher Geldunterhaltsanspruch, aber kein Anspruch auf die zusätzliche Befriedigung des (luxuriösen) Wohnbedürfnisses

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtEherechta.o. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Universität Linz (Bearbeitung)iFamZ 2009/169iFamZ 2009, 242 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 94 ABGB

Hat der Unterhaltspflichtige dem unterhaltsberechtigten Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Hausgemeinschaft ein in seinem Alleineigentum stehendes "villenähnliches Haus" als Ehewohnung überlassen, besteht kein Anspruch auf die zusätzliche Befriedigung des luxuriösen Wohnbedürfnisses.

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