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Ansprüche nach § 97 ABGB können nur bei dolosem Verhalten Dritter zu Schadenersatzansprüchen führen

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtEherechta.o. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Universität Linz (Bearbeitung)iFamZ 2009/170iFamZ 2009, 242 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 97 ABGB; § 37 EO

Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für Ansprüche nach § 97 ABGB.

OGH 3 Ob 27/09f

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