§ 35 UbG; § 36 UbG
Der OGH befaßte sich mit der Frage, ob eine Heilbehandlung (Verbrennungen) an einem untergebrachten, nicht einsichtsfähigen und nicht vertretenen Kranken der gerichtlichen Kontrolle iSd UbG unterworfen ist.
§ 35 UbG; § 36 UbG
Der OGH befaßte sich mit der Frage, ob eine Heilbehandlung (Verbrennungen) an einem untergebrachten, nicht einsichtsfähigen und nicht vertretenen Kranken der gerichtlichen Kontrolle iSd UbG unterworfen ist.