§ 15 Abs 3 HeimAufG; § 16 HeimAufG; § 26 Abs 3 UbG
Der OGH befaßte sich mit dem Revisionsrekurs eines Leiters eines Altenheim, in dem ein Bewohner in seiner Freiheit beschränkt wurde, das Bett zu verlassen. Diese Einschränkung hat das Erstgericht für unzulässig erachtet, wogegen der Leiter Rekurs und danach Rekursrevision ergriffen hatte.