ߧ 172 AußStrG; § 810 ABGB; § 154 Abs 3 ABGB
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, welche Geschäfte vom Verlassenschaftsgericht nach der neuen Rechtslage gemäß § 810 ABGB zu genehmigen sind. Insbesondere ging er hierbei auf die Einbeziehung von ordentlichen Wirtschaftsbetrieben ein.