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Folgen der Unterlassung der Beiziehung infrage kommender Erben; Wirkung der Erbausschlagung auf die Nachkommen des Ausschlaggebenden

ErbrechtDr. Wilhelm Tschugguel, Präsident LG KorneuburgiFamZ 2008/176iFamZ 2008, 352 Heft 6 v. 1.11.2008

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Der OGH prüfte, welche Rechtsfolgen die Nichtbeiziehung infrage kommender Erben durch den Gerichtskommissär haben kann. Weiters setzte er sich mit der Frage und der Form der Ausschlagung der Erbschaft auseinander.

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