§ 816 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Rechtsstellung eines Testamentsvollstreckers zu befassen, der von der Erblasserin ausdrücklich als solcher eingesetzt wurde.
OGH 14.2.2008, 2 Ob 1/08y
§ 816 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Rechtsstellung eines Testamentsvollstreckers zu befassen, der von der Erblasserin ausdrücklich als solcher eingesetzt wurde.
OGH 14.2.2008, 2 Ob 1/08y