§ 730 Abs 2 ABG idF vor BGBl I 2004/58
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die alte Fassung des § 730 Abs 2 ABGB eine Feststellung der Vaterschaft zu Lebzeiten des Erblassers erfordere, selbst wenn an der Vaterschaft durch andere Indizien kein Zweifel besteht.