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Rechtsprechung - Der Antrag auf " Vätertausch" nach § 163b ABGB steht dem Kind zeitlich unbeschränkt offen

FamilienrechtChrista ZemanekiFamZ 2008/65iFamZ 2008, 126 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 163b ABGB; § 2 AußStrG; § 5 Abs 2 AußStrG

Wer hat in einem Verfahren gem § 163b ABGB neben dem Kind Parteistellung? Behindert das Bestehen einer ehelichen Vaterschaft eine Antragstellung nach § 163b ABGB bzw unterliegt der Anspruch auf die gerichtliche Feststellung der biologischen Vaterschaft einer Verjährungsfrist?

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