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Bei der Anrechnung der Familienbeihilfe ist auch nach der Steuerreform von Grenzsteuersätzen auszugehen

FamilienrechtiFamZ 2007/92iFamZ 2007, 187 Heft 4 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Die Steuerreform 2005 brachte für die Vorgangsweise bei der Anrechnung der Familienbeihilfe und von Kinderabsetzbeträgen auf den Kindesunterhalt keine Rechtsänderungen.

Rechtsgrundlagen: § 12 FamLAG

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