Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Auslegung des Begriffs " Psychoterror" Stellung und prüft, ob die in Form der Sachgewalt zur Geltung gebrachte Aggressionsbereitschaft und das unangemeldete Betreten der Ehewohnung eine Ausweisung nach § 382b EO rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 382b EO