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Keine Annahme von Psychoterror

FamilienrechtiFamZ 2007/104iFamZ 2007, 211 Heft 4 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Die mit einem Scheidungsverfahren in Verbindungen stehenden nervlichen Belastungen können nicht als " Psychoterror" qualifiziert werden, der eine Ausweisung des Ehepartners rechtfertigen könnte.

Rechtsgrundlagen: § 382b EO

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