§ 812 ABGB
Bei Ansässigkeit der Erben und Nachlassgläubiger im selben Staat erfordert allein die Tatsache des ausländischen Wohnsitzes der Erben keine Durchführung einer Nachlassseparation.
OGH 8.3.2007, 2 Ob 225/06m
§ 812 ABGB
Bei Ansässigkeit der Erben und Nachlassgläubiger im selben Staat erfordert allein die Tatsache des ausländischen Wohnsitzes der Erben keine Durchführung einer Nachlassseparation.
OGH 8.3.2007, 2 Ob 225/06m