Zusammenfassung: Der Autor gibt einen Überblick über die Eckpunkte des PatVG und des reformierten SWRÄG und veranschaulicht, welche Vorgangsweise bei der Durchführung bzw Abbrechung medizinischer Behandlungen an zustimmungsunfähigen Patienten vorgesehen ist. Erwägungen zur Frage, ob das Gericht oder der Sachwalter zur Einwilligung in einen lebensbeendenden Abbruch der medizinischen Behandlungen legitimiert sei, runden den Beitrag ab.