§ 49 Abs 3 AußStrG; § 57 Abs 5 AußStrG; § 282 Abs 1 ABGB; § 253 ABGB
Bei Bestellung eines familienfremden statt eines verwandten Sachwalters sind die psychischen Konsequenzen für den Betroffenen amtswegig zu überprüfen.
OGH 21.12.2006, 3 Ob 250/06w
§ 49 Abs 3 AußStrG; § 57 Abs 5 AußStrG; § 282 Abs 1 ABGB; § 253 ABGB
Bei Bestellung eines familienfremden statt eines verwandten Sachwalters sind die psychischen Konsequenzen für den Betroffenen amtswegig zu überprüfen.
OGH 21.12.2006, 3 Ob 250/06w