Die EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle. Die Umsetzungsfrist endete für größere Einheiten (ab 250 Arbeitnehmern) am 17. 12. 2021. Für kleinere Einheiten (bis 249 Arbeitnehmer) läuft die Frist bis zum 17. 12. 2023.