Das Steuerkontrollsystem (SKS) ist in der steuerrechtlichen Community und in der Rechtsmaterie mittlerweile ein etablierter Begriff. SKS fällt fast ausschließlich im Zusammenhang mit der sog Begleitenden Kontrolle, einer neuen Art der Abgabenprüfung durch die Abgabenbehörde, die nicht retrospektiv auf vergangene Zeiträume, sondern auf die Gegenwart darstellt. Das SKS ist aber viel mehr als nur die Bedingung für eine Begleitende Kontrolle. Ein Plädoyer.