vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafen für Vergehen nach der Datenschutz-Grundverordnung

ManagementSteuerrechtChristoph SchacherGRC-aktuell 2019, 81 - 83 Heft 2 v. 15.5.2019

Schon vor Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 haben die dort vorgesehenen Geldstrafen bei vielen Unternehmen für Kopfzerbrechen gesorgt: 20 Mio € oder bis zu 4 % des weltweiten Konzernumsatzes sieht die DSGVO als Höchststrafe vor. Wie sieht die Spruchpraxis der europäischen Behörden ein Jahr später in der Praxis aus? Wofür wird gestraft? Wird der Strafrahmen tatsächlich voll ausgeschöpft?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!