Schon vor Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 haben die dort vorgesehenen Geldstrafen bei vielen Unternehmen für Kopfzerbrechen gesorgt: 20 Mio € oder bis zu 4 % des weltweiten Konzernumsatzes sieht die DSGVO als Höchststrafe vor. Wie sieht die Spruchpraxis der europäischen Behörden ein Jahr später in der Praxis aus? Wofür wird gestraft? Wird der Strafrahmen tatsächlich voll ausgeschöpft?

