Kürzlich hatte sich der OGH in zwei Entscheidungen mit dem Verhältnis von Gesellschafts- und Kartellrecht zu beschäftigen. Wie angesichts der jeweiligen Streitgegenstände nicht anders zu erwarten, geht es in ihnen nur um Segmente eines viel umfangreicheren Erörterungsrahmens. Dieser umfasst Fragen wie die, ob geltendes Gesellschaftsrecht dem wettbewerbspolitisch inspiriertem Postulat seiner Konzentrationsneutralität entspricht und wie Gesellschafts- und Kartellrecht den Anwendungsbereich beider Regelungskomplex wechselseitig beeinflussen.