Krisenzeiten sind Zeiten des Wandels und bieten Anstoß für eine Neubewertung der bisherigen Übung und Usancen. Der folgende Beitrag wirft den Scheinwerferkegel auf die Durchführung der Hauptversammlung (im Folgenden: HV), die während der vergangenen Monate vom Versammlungsverbot betroffen war. Der rechtsvergleichende Rundblick zeigt, dass die Handlungsfähigkeit der AG durch die Sicherstellung der Beschlussfähigkeit der Aktionärsversammlung erhalten werden konnte. Getrennt davon ist zu beurteilen, wie die versammlungsgebundenen Aktionärsrechte sichergestellt werden können und welche Rolle der Einsatz von digitalen Infrastrukturen dabei spielen kann und künftig spielen soll.