§ 76 Abs 2 GmbHG; § 49 GmbHG
Der OGH äußerte sich in der E 6 Ob 63/10y zu den Formerfordernissen für die nachträgliche Begründung von Aufgriffsrechten in einer GmbH. Bedeutet diese Entscheidung die Abkehr des Höchstgerichts von seiner bisherigen Rechtsprechung? Mit einer Entscheidungsanmerkung von Stephan Foglar-Deinhardstein.