§ 54 WAO; § 7 WAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Haftung des Vertreters für die Abgabenschulden der Gesellschaft zu befassen. Das Höchstgericht äußerte sich dabei ua hinsichtlich der Behauptungs- und Beweislast des Haftenden sowie im Bezug auf die Ermittlungs- und Begründungspflicht seitens der Abgabenbehörde.