§ 54 WAO; § 7 WAO; § 5 Abs 1 WAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Haftung des Geschäftsführers für die Kommunalsteuer zu befassen. Das Höchstgericht stellte dabei klar, inwieweit für den Vertreter, sofern er seine abgabenrechtlichen Pflichten nicht erfüllen kann, eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungspflicht gilt.