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Judikatur - Steuern und Gebühren

UnternehmensrechtGesRZ 2007, 356 - 357 Heft 5 v. 1.10.2007

§ 93 Abs2 BAO; § 97 BAO; § 185 BAO; § 311 BAO; § 17 UGB; § 188 BAO

Ein Bescheid welcher gem § 188 BAO an eine unechte stille Gesellschaft zu richten ist, ist zureichend, wenn der Bescheid an den Geschäftsherrn oder den stillen Gesellschafter gerichtet ist.

VwGH 26.7.2007, 2004/15/0137

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