§ 41 FLAG; § 22 EStG 1988; § 47 Abs 2 EStG 1988; § 288 Abs 1 BAO
Das Gericht hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, was die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen darstellt.
VwGH 26.7.2007, 2006/15/0352